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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Geltungsbereich

Diese AGB gelten für alle Rechtsgeschäfte zwischen der Arvano GmbH und ihren Kunden, insbesondere Werkverträge, Aufträge und Dienstleistungen im Bereich Malerei, Gipserarbeiten, Bodenbeläge, Gerüstbau sowie Baubegleitung und Schadenexpertisen.

Sie bilden integrierenden Bestandteil sämtlicher Offerten und Verträge.

Abweichende Bedingungen gelten nur, wenn sie schriftlich vereinbart wurden.

 

2. Grundlagen / Normen

Für Werkverträge gelten die einschlägigen Bestimmungen des Schweizerischen Obligationenrechts (OR) sowie, sofern vereinbart, die entsprechenden SIA-Normen (insbesondere SIA 118 und branchenspezifische Normen).

 

3. Offerten

Offerten sind, sofern nicht anders vereinbart, 30 Tage gültig.

Die Offerte basiert auf den zum Zeitpunkt der Erstellung bekannten Gegebenheiten. Änderungen aufgrund von:

  • unvorhergesehenen Umständen

  • zusätzlichen Leistungen

  • Anpassungen von Materialpreisen

bleiben vorbehalten.

 

4. Preise

Alle Preise verstehen sich in CHF, exkl. MWST (sofern anwendbar).

Preisänderungen aufgrund von:

  • Mehrleistungen

  • zusätzlichen Anforderungen

  • geänderten Rahmenbedingungen

werden separat verrechnet.

 

5. Regiearbeiten / Zusatzleistungen

Leistungen, die nicht in der Offerte enthalten sind, werden in Regie verrechnet.

Der Kunde wird über solche Zusatzarbeiten informiert.

 

6. Termine

Terminangaben sind Richtwerte und nicht verbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart.

Verzögerungen infolge:

  • Witterung

  • Lieferengpässen

  • Baustellenbedingungen

  • höherer Gewalt

berechtigen nicht zu Schadenersatzansprüchen.

 

7. Mitwirkungspflichten des Kunden

Der Kunde hat sicherzustellen, dass:

  • die Baustelle zugänglich ist

  • notwendige Vorarbeiten abgeschlossen sind

  • Infrastruktur (Strom, Wasser etc.) vorhanden ist

Mehrkosten infolge fehlender Voraussetzungen gehen zulasten des Kunden.

 

8. Abnahme und Mängel

Die Arbeiten gelten als abgenommen, wenn sie nicht innert 5 Tagen nach Fertigstellung schriftlich beanstandet werden.

Bei berechtigten Mängeln hat die Arvano GmbH das Recht zur Nachbesserung.

 

9. Gewährleistung

Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen des OR, soweit nicht anders vereinbart.

Die Haftung entfällt insbesondere für Mängel, die zurückzuführen sind auf:

  • mangelhafte Vorleistungen Dritter

  • ungeeignete Untergründe

  • unsachgemässe Nutzung

 

10. Haftung

Die Haftung der Arvano GmbH beschränkt sich auf direkte Schäden.

Jegliche Haftung für:

  • indirekte Schäden

  • Folgeschäden

  • entgangenen Gewinn

wird – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.

 

11. Gerüste und Sicherheit

Bei Gerüstbau ist der Kunde verpflichtet, die Sicherheitsvorschriften einzuhalten.

Für unsachgemässe Nutzung oder Veränderungen durch Dritte übernimmt die Arvano GmbH keine Haftung.

 

12. Baubegleitung und Expertisen

Beratungen und Expertisen erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen.

Eine Haftung für darauf basierende Entscheidungen wird – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.

 

13. Zahlung

Rechnungen sind innert 20 Tagen netto zahlbar.

Nach Ablauf der Zahlungsfrist gerät der Kunde ohne Mahnung in Verzug.

Es kann ein Verzugszins von 5% erhoben werden.

 

14. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt schweizerisches Recht.

Gerichtsstand ist der Sitz der Arvano GmbH.

 

15. Schlussbestimmungen

Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

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